OnlyLawAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — OnlyLaw

Stand: 17. August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von OnlyLaw (onlylaw.io), einem KI-gestützten Suchtool zur Aufbereitung von Gesetzen, Urteilen und weiteren Rechtsquellen im Immobilienrecht. OnlyLaw ist die Produktmarke; Anbieterin und Betreiberin ist die a_way GbR, vertreten durch die Gesellschafter Adam Kirschstein und Jonathan Storck, Leibnizstraße 20, 55118 Mainz, info@a-way.io.

§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese Nutzungsbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB.

„Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt." (§ 305 Abs. 1 BGB, Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html)

Die Einbeziehung richtet sich nach § 305 Abs. 2 BGB. Diese Nutzungsbedingungen sind vor Registrierung verlinkt und zumutbar einsehbar; mit Abschluss der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis.

§ 2 Leistungsbeschreibung

OnlyLaw ist ein KI-gestütztes Suchtool, das Gesetzestexte, Gerichtsurteile und weitere öffentlich zugängliche Rechtsquellen zum Immobilienrecht recherchierbar aufbereitet und im Chat zusammenfasst.

  • Die kostenlose Einzelregistrierung ist unentgeltlich und für jede Person offen.
  • Kostenpflichtige Organisations-Abonnements (Starter/Pro/ Enterprise) erweitern den Funktionsumfang für Teams und Organisationen — siehe § 3 und § 4.
  • Funktionsumfang, Verfügbarkeit und Darstellung können sich im Rahmen der Produktentwicklung ändern.

Einzelheiten zur Datenverarbeitung beschreibt die Datenschutzerklärung von OnlyLaw.

§ 3 Nutzungsverhältnisse und Widerrufsrecht

Die kostenlose Einzelregistrierung ist unentgeltlich und begründet kein entgeltliches Dauerschuldverhältnis; ein Widerrufsrecht entsteht mangels entgeltlichen Vertrags nicht.

Kostenpflichtige Abonnements (Starter/Pro/Enterprise) und das einmalige Einsteigerpaket stehen Verbrauchern (§ 13 BGB) ebenso offen wie Unternehmern (§ 14 BGB). Eine gesonderte Unternehmer-Bestätigung wird nicht eingeholt.

Schließt eine Verbraucherin oder ein Verbraucher einen kostenpflichtigen Vertrag ab, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung (§ 3a).

Schließt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer den Vertrag in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit ab, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g BGB gilt nur für Verbraucherverträge).

Da wir diese Eigenschaft nicht erheben, behandeln wir jede Vertragspartnerin und jeden Vertragspartner als Verbraucherin oder Verbraucher. Vertragspartnerin der a_way GbR ist stets die natürliche Person, die den Tarif bucht. Eine Organisation ist der Rahmen der Nutzung — sie beschreibt, wer den Tarif mitnutzen darf, nicht wer die Vergütung schuldet; auch dann nicht, wenn eine Rechnung eine Organisation als Bezug nennt.

§ 3a Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Ausübung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — a_way GbR, Leibnizstraße 20, 55118 Mainz, info@a-way.io — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist genügt es, dass Sie die Erklärung vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben; Entgelte wegen der Rückzahlung entstehen Ihnen nicht.

Wir holen im Bezahlvorgang keine Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn im Sinne des § 356 Abs. 5 BGB (Dienstleistungen) oder des § 356 Abs. 6 BGB (digitale Inhalte) ein. Ihr Widerrufsrecht erlischt daher nicht vorzeitig, auch wenn Sie OnlyLaw in der Widerrufsfrist bereits nutzen. Ein Wertersatz für die in dieser Zeit genutzte Leistung wird nicht verlangt.

Muster-Widerrufsformular. Das amtliche Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB) finden Sie unter onlylaw.io/widerrufsformular. Sie müssen es nicht verwenden — eine eindeutige Erklärung genügt, am einfachsten über die Widerrufsfunktion (§ 3b).

Beginn der Frist. Die Frist beginnt nach § 356 Absatz 3 BGB nicht, bevor wir Sie entsprechend Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB unterrichtet haben — also über Ihr Widerrufsrecht, das Muster-Widerrufsformular und die Widerrufsfunktion. Diese Angaben stehen auf dieser Seite und werden Ihnen zusätzlich in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 3b Widerrufsfunktion (§ 356a BGB)

Sie können Ihren Widerruf unmittelbar über eine Widerrufsfunktion auf dieser Website erklären. Die Schaltfläche „Vertrag widerrufen" ist ohne Anmeldung erreichbar unter onlylaw.io/widerruf, im Fußbereich jeder Seite verlinkt und zusätzlich hervorgehoben in Ihrer Abrechnungsübersicht platziert.

Dort geben Sie Ihren Namen, die Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder des widerrufenen Vertragsteils und ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung an. Anschließend bestätigen Sie mit der Schaltfläche „Widerruf bestätigen".

Über den Eingang erhalten Sie unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail — mit dem Inhalt Ihrer Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Für die Rechtzeitigkeit genügt es, dass Sie die Erklärung vor Ablauf der Frist über diese Funktion absenden.

§ 4 Vergütung und Abrechnung

Kostenpflichtige Organisations-Abonnements werden als wiederkehrendes Abonnement mit regelmäßiger Abrechnung (monatlich oder jährlich, je gewähltem Plan) abgerechnet — nicht pro einzelner Anfrage.

  • Vorvertragliche Preistransparenz entsprechend den Anforderungen des Art. 246 EGBGB: Preis, Abrechnungszeitraum und Leistungsumfang jedes Plans werden vor Vertragsschluss klar ausgewiesen.
  • Alle Preisangaben sind Gesamtpreise (§ 3 Preisangabenverordnung): der angezeigte Betrag ist der Betrag, der abgebucht wird — im Bezahlvorgang kommt nichts hinzu.
  • Der Bezahlvorgang läuft über eine von unserem Zahlungsdienstleister Stripe bereitgestellte Bezahlseite. Dort sehen Sie Leistung, Gesamtpreis und Abrechnungszeitraum, bevor Sie die Zahlung auslösen.
  • Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, ohne Mindestlaufzeit. Dafür steht die Schaltfläche „Verträge hier kündigen" nach § 312k BGB ständig und ohne Anmeldung bereit — unter onlylaw.io/kuendigen und im Fußbereich jeder Seite. Über die Organisationsverwaltung und das Kundenportal unseres Zahlungsdienstleisters können Sie ebenfalls kündigen; diese Wege bestehen daneben, nicht anstelle.
  • Über den Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie unverzüglich eine Bestätigung in Textform per E-Mail, die den Inhalt Ihrer Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs nennt. Den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung teilen wir Ihnen mit, sobald wir Ihre Kündigung bearbeitet haben (§ 312k Absatz 4 BGB).
  • Einseitige Preisänderungen während der laufenden Vertragslaufzeit unterliegen den Grenzen des § 309 Nr. 1 BGB; eine Ankündigungsfrist und ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung werden eingehalten.

§ 5 Keine Rechtsberatung (RDG)

OnlyLaw bereitet Quellen auf — Gesetzestexte, Urteile und weitere Rechtsquellen werden recherchierbar gemacht und zusammengefasst. Das ist automatisierte Quellen-Aufbereitung und allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG — eine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls findet nicht statt. Eine Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wird dadurch nicht ersetzt.

§ 6 Hinweis zu KI-Systemen

OnlyLaw nutzt ein KI-System für den Chat-Dialog. Sie werden hiermit darüber informiert, dass Sie mit einem KI-System interagieren. Diese Transparenzpflicht folgt Art. 50 KIVO (Verordnung (EU) 2024/1689):

„Die Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden natürlichen Personen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist … offensichtlich." (Art. 50 Abs. 1 KIVO, Norm-Stand 2024-10-17, Quelle: data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_50/oj)

Diese AGB-Erwähnung ist ein Querverweis; die eigentliche Offenlegung erfolgt am Interaktionspunkt selbst — im Consent-Dialog vor dem ersten Chat sowie im Chat-Interface.

§ 7 Pflichten bei der Nutzung

Sie nutzen OnlyLaw eigenverantwortlich und im Rahmen seines bestimmungsgemäßen Zwecks.

  • Geben Sie keine wahrheitswidrigen, rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalte ein.
  • Übermitteln Sie keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten) und keine personenbezogenen Daten Dritter.
  • Setzen Sie keine automatisierten Verfahren zur massenhaften Abfrage, zum Auslesen oder zur Überlastung des Dienstes ein.
  • Versuchen Sie nicht, den Dienst zu manipulieren, seine Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder ihn zweckwidrig zu verwenden.

Bei Verstößen kann die Nutzung eingeschränkt oder beendet werden.

§ 8 Haftung

Die kostenlose Einzelregistrierung wird unentgeltlich bereitgestellt. Bei einer unentgeltlichen Leistung hat der Leistende nach der gesetzlichen Wertung nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten:

„Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten." (§ 521 BGB, Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__521.html)

Dieser Privilegierungsgedanke wird als Wertungs- und Analogiebasis für die Haftungsbegrenzung bei der unentgeltlichen Einzelnutzung herangezogen. Hinweis: Die unmittelbare Übertragung der Schenkungswertung auf eine unentgeltliche Software-Nutzung ist umstritten und einzelfallabhängig. Für das kostenpflichtige Organisations-Abonnement gilt diese Haftungsbegrenzung nicht; hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsregeln für entgeltliche Verträge.

Zwingende Haftungsgrenze — die folgenden Haftungen werden ausdrücklich nicht ausgeschlossen oder begrenzt (§ 309 Nr. 7 BGB, § 523 Abs. 1 / § 524 Abs. 1 BGB):

  • Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist.
  • Unbeschränkte Haftung bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  • Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für die unentgeltliche Einzelnutzung nach der oben dargestellten Wertung begrenzt, soweit keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.

Transparenzgebot: Diese Klausel ist klar und verständlich formuliert; versteckte Einschränkungen bestehen nicht (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB, Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html).

§ 9 Änderungsvorbehalt

Die a_way GbR kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklung oder geänderter Funktion von OnlyLaw erforderlich ist. Die jeweils aktuelle Fassung gilt für die weitere Nutzung.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 13 Allgemeiner Hinweis (Disclaimer)

Diese Nutzungsbedingungen stellen einen allgemeinen rechtlichen Rahmen für OnlyLaw dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Gesetzeslagen können sich ändern.